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ZPO � 265 Ver�u�erung oder Abtretung der Streitsache

ZPO � 265 Ver�u�erung oder Abtretung der Streitsache

[ Auszug: (1) Die Rechtsh�ngigkeit schlie�t das Recht der einen oder der anderen Partei nicht aus, die in Streit befangene Sache zu ver�u�ern oder den geltend gemachten ... ]